Die Casa² wohnen und pflegen GmbH ist eine vollstationäre Pflegeeinrichtung für mehrfachgeschädigte suchtkranke Frauen & Männer.
2012 übernahmen wir die Einrichtung von der „Haus Ingeborg GmbH“.
Die Einrichtung liegt in ländlicher Umgebung, eingebettet in eine intakte Dorfstruktur mit verschiedenen sozialen Dienstleistungsangeboten.
Das Konzept der Casa2 wohnen und pflegen GmbH ist so aufgebaut, dass ein suchtmittelfreies Leben ermöglicht wird.
Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team mit qualifizierten Fachkräften in
Die Personalstärke sowie eine sehr geringe Fluktuation tragen zu dem familiären Umfeld bei.
Durch diesen hohen Standard hat sich die Casa und später die Casa2 in der Fachwelt schnell einen sehr guten Ruf erarbeitet.
Um einen dauerhaften bewohnergerechten Heimbetrieb zu gewährleisten, muss die Einrichtung bei der Kalkulation des Leistungsentgeltes die allgemeine und einrichtungsspezifische Kostenentwicklung beachten.
In regelmäßigen Abständen finden zwischen den Heimverbänden und öffentlichen Leistungs- und Kostenträgern Verhandlungen statt, in welcher Höhe Heinkosten für Sozialhilfe- und Pflegeversicherungsberechtigte aus öffentlichen Kassen übernommen werden können.
Die nach § 85 SGB XI zu vereinbarenden Pflegesätze unter liegen vorgegebenen
Ermittlungsgrundsätzen der Kostenträger, die Vereinbarungsgrundlage mit der Bewohnerin/dem Bewohner werden. Die Einrichtung wird im Rahmen des
gegenüber den nicht sozialhilfe- oder pflegeversicherungsberechtigten Bewohnerinnen/Bewohnern berechnen
Lauerstraße 78 – 80
41812 Erkelenz
Tel: 02432-9334960
Fax: 02432-93349621
Der Mensch ist ein tätiges Wesen. Betätigung – als Grundbedürfnis Aller – macht
das Leben sinnvoll und trägt zu Wohlbefinden bei. Wir wollen mit und für unsere
Bewohner Gegebenheiten schaffen, die dies ermöglichen. Somit steht im
Vordergrund unserer Arbeit nicht die Betonung des „Krankseins“, sondern die
Hinführung unserer BewohnerInnen zu einer soweit wie möglich normalen,
lebendigen, aktiven, alltäglichen und suchtmittelfreien Lebensbewältigung unter
Berücksichtigung der jeweils individuellen schweren oder schwersten
Pflegebedürftigkeit